AHV-Beitragssätze Unselbständigewerbende

bis31.12.2012 ab01.01.2013
1. Säule AHV/IV/EO – Beiträge Unselbstständigerwerbende
Beitragspflicht: ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres
AHV 8.40% 8.40%
IV 1.40% 1.40%
EO 0.50% 0.50%
Total vom AHV-Bruttolohn (ohne Familienzulagen) je die Hälfte der Prämien zulasten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer 10.30% 10.30%
Arbeitnehmerbeiträge 6.25% 6.25%
Solidaritätsbeitrag ab CHF 126 000 – max. CHF 315 000 1.00% 1.00%

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert