Archivierungspflicht von Belegen

Wie lange müssen die Geschäftsbelege aufbewahrt werden?

Ein Unternehmer hat seine Geschäftsbücher ordnungsgemäss zu führen und grundsätzlich 10 Jahre aufzubewahren.

Aber Achtung: Wenn Sie Besitzer einer Liegenschaft sind, empfiehlt es sich die Belege bis zum Verkauf der Liegenschaft aufzubewahren (Grundstückgewinnsteuer / Liquidationsgewinnsteuer / MWST). Es ist empfehlenswert einen eigenen Liegenschaftsordner anzuschreiben und darin alle Rechnungen, welche die Liegenschaft betreffen aufzubewahren. Ebenfalls ist es sinnvoll, wenn Sie eine Buchhaltung führen die Kontoasudrucke der Liegenschaft in diesen Ordner zu versorgen, damit Sie diese noch haben, wenn Sie die Liegenschaft verkaufen.

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