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Steuer-Tipp 5: Verlustverrechnung

Denken Sie daran, dass Sie die Möglichkeit haben während 7 Jahren Ihre Verluste mit den späteren Gewinnen zu verrechnen. Die juristischen Personen (AG / GmbH) können die Verluste mittels Steuererklärung jedes Jahr direkt vom Gewinn abziehen. Bei einer Einzelfirma wird der Verlust zuerst mit dem übrigen Einkommen (z.B. Eigenmietwerte, Wertschriftenerträge, etc.) verrechnet. Bleibt dann noch […]