Was ist ein Koordinationsabzug?
Ist der Lohnanteil, welcher unter dem BVG-Obligatorium nicht versichert ist. Der Koordinationsabzug beträgt im Jahr 2018 CHF 24’675 und entspricht der maximalen jährlichen AHV-Rente. Das heisst im BVG-Obligatorium ist der Bruttolohn abzüglich des Koordinationsabzuges versichert. Der Grund liegt darin, dass in einem Versicherungsfall zuerst die AHV-Rente zu tragen kommt und die zweite Säule deshalb diesen Teil nicht auch noch versichern muss.
Tipp: Wenn Sie Ihre Mitarbeiter besser versichern wollen, können Sie den Koordinationsabzug auch ausschliessen lassen und den ganzen Lohn versichern.
Guten Abend
Gibt es eine Statistik der Koordinationsabzüge seit dem Jahr 1998 ?
Ich habe Ihnen eine Statistik gefunden, welche alle relevanten Daten im Bereich der beruflichen Vorsorge ab dem Jahr 1985 (also ab Beginn des BVG-Obligatoriums) aufgezeichnet sind. Diese Statistik kommt vom Bundesamt für Sozialversicherungen BSV. Hier der entsprechende Link: BSV
Treuhand Germann
Sabine Germann
Schöner post:)
Guckt mal auf diese Webseite drauf – norbert (Shanon)