Verzicht auf Revisionsstelle (Opting out)
Eine Gesellschaft kann auf die eingeschränkte Revision verzichten,
wenn die Gesellschaft nicht mehr als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt
hat.
Verzicht auf Revisionsstelle (Opting out)
Eine Gesellschaft kann auf die eingeschränkte Revision verzichten,
wenn die Gesellschaft nicht mehr als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt
hat.