Handelsregistereintrag

Wann müssen Sie sich im Handelsregister eintragen lassen?
Einzelfirma:
Natürliche Personen, die ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben und einen
Jahresumsatz von mind. CHF 100 000 erzielen, sind verpflichtet, ihr Einzelunternehmen ins
Handelsregister eintragen zu lassen. Gehören einer Person mehrere Einzelunternehmen, so ist deren
Umsatz zusammenzurechnen. Die Pflicht zur Eintragung entsteht, sobald verlässliche Zahlen über den
Jahresumsatz vorliegen.

Andere Rechtsformen:

Alle anderen Rechtsformen sind unabhängig von ihrem Umsatz zur Eintragung verpflichtet.

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