Zulässige Personen

Zulässige Personenanzahl

Zu den neuen Massnahmen gegen das Coronavirus gelten auch die Bestimmungen über die zulässige Anzahl von Personen im Verkaufsladen.

Für deine Verkaufsfläche gelten folgende Regelungen:

bis zu 40 qm: maximal 3 Kunden auf einmal
mehr als 40 qm: 10 qm Platz pro Kunde, maximal aber 5 Kunden
mehr als 500 qm: 15 qm Platz pro Kunde, maximal aber 50 Kunden

Bitte beachte auch hier, dass je nach Kanton die Bestimmungen unterschiedlich sein können.

Stand: 25.12.2020

Zulässige Öffnungszeiten

Ab 22.12.2020 gelten die neuen Massnahmen im Kampf gegen das Corona-Virus.

Das bedeutet auch Einschränkungen bei den Öffnungszeiten.

Für die Bäcker-Branche gilt nun folgendes:

Im Innenbereich muss der Gastrobereich geschlossen werden. Der Verkaufsladen darf noch von Montag bis Samstag zwischen 06 – 19 Uhr geöffnet sein. An Sonn- und Feiertagen darf der Verkaufsladen geöffnet sein, sofern 2/3 des Umsatzes mit Bäckerei- und Confiserieprodukten erzielt wird. Es gibt keine Sortimentsbeschränkung.

Im Aussenbereich muss der Gastrobereich geschlossen werden. Der Verkauf an Automaten oder Lieferungen an Kunden sind durchgehen erlaubt.

Bitte beachte, dass die Massnahmen je nach Kanton unterschiedlich sind. Wir empfehlen dir auch regelmässig die Seite des SBC oder die der Kantone zu besuchen und dich laufend zu informieren.

Stand: 25.12.2020

Zulässige Öffnunfszeiten
Corona-Massnahmen

Corona-Massnahmen

Der Bundesrat hat heute am 18.12.2020 entschieden, dass die Restaurants, Tea-Rooms und Cafés per 22.12.2020 geschlossen werden. Die Bäckereiläden können jedoch ab dem 22.12.2020 auch wieder am Sonntag öffnen. Für die Skigebiete kann es Ausnahmeregeln geben.

Für den kommenden Sonntag (20.12) ändert sich nichts.

Achtung: Es muss immer noch das kantonale Recht konsultiert werden, da die Kantone schärfere Massnahmen erlassen können. Deshalb konsultiere deinen jeweiligen Kantonalverband.

Stand: 18.12.2020

Mindestlöhne 2021 bleiben gleich

Im Jahr 2021 gibt es in der Bäckerbranche keinen Teuerungsausgleich bei den Löhnen.

Die Sozialpartner haben sich auf die gleichen Mindestlöhne für 2021 wie für 2020 geeinigt.

Stand: 13.12.2020

Mindestlöhne 2021

Aktualisierte Merkblätter und Formulare

Der SCB hat seine im Intranet aufgeschalteten Merkblätter und Formulare aktualisiert.

Schau dir die neuen Merkblätter und Formulare an.
Es sind auch viele Formulare zur aktuellen Coronasituation aufgeschaltet z.B. Umsetzung der Härtefallregelung / Epidemie-Versicherung / Beispiel Lohnabrechnung COVID 19 / Info zur Erwerbsersatzentschädigung und vieles mehr.

Ein Blick auf diese Seite lohnt sich auf jeden Fall.

Stand: 11.12.2020

Finanzielle Unterstützung für coronabedingte Treuhand-Dienstleistungen.

Für Kleinbetriebe in den Bergen welche durch die Corona-Pandemie einen Umsatzeinbruch von mindestens 20 % erlitten haben und dies über einen Zeitraum von sechs Monaten belegen können, steht die Berghilfe mit finanzieller Unterstützung für Treuhanddienstleitungen zur Seite. In solch schwierigen und neuen Zeiten ist es gut, wenn man Hilfe bei einem Treuhänder holen kann. Die Berghilfe leistet einen Beitrag von 50 % der ausserordentlichen Treuhandkosten bis maximal CHF 5’000.00 um die Betriebe in den Bergen in dieser Zeit zu unterstützen.

Falls du davon betroffen bist, geh auf www.berghilfe.ch und schau dir die detaillierten Infos und Voraussetzungen für die Unterstützung an.

Gerne stehen wir dir mit unserer Treuhanddienstleistung zur Verfügung und unterstützen dich bei Fragen rund um das Thema Corona. Melde dich bei uns.

Stand: 10.12.2020

Finanziellehilfe, Berghilfe