Bei der Auszahlung wird Ihr Vorsorgekapital zu einem reduzierten Satz, getrennt vom übrigen Einkommen, versteuert.
Wir berechnen Ihnen gerne wie hoch Ihre Steuern bei einem Bezug ausfallen würden. Achtung: Beachten Sie, dass Sie vor dem Bezug in den letzten drei Jahren keinen Einkauf in die Säule 2 getätigt haben.
