Nein. Diese sind vom AHV-pflichtigen Bruttolohn abzuziehen und müssen demzufolge nicht bei der AHV-Lohnbescheinigung angegeben werden.
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2. Säule – Berufliche Vorsorge (BVG) 2017 2018 Beitragspflicht: ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres für die Risiken Tod und InvaliditätAb 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres zusätzlich auch Alterssparen Eintrittslohn pro Jahr CHF 21 150 CHF 21 150 Koordinationsabzug pro Jahr CHF 24 675 CHF 24 675 Minimal versicherter Lohn nach […]
1. Säule AHV/IV/EO – Beitragsfreie Einkommen Geringfügiger Nebenerwerb (AHV ist abzurechnen, wenn es der Arbeitnehmer verlangt. Gilt nicht für Hausangestellte.) bis jährlich CHF 2 300
1. Säule AHV/IV/EO – Beiträge Selbstständigerwerbende 2012 2013 Maximalsatz 9.70% 9.70% Maximalsatz gilt ab einem Einkommen von – pro Jahr CHF 55 700 CHF 56 200 Unterer Grenzbetrag – pro Jahr CHF 9 300 CHF 9 400 Für Einkommen zwischen CHF 56 200 und CHF 9 400 kommt die sinkende Beitragsskala zur Anwendung. Nichterwerbstätige + […]
bis31.12.2012 ab01.01.2013 1. Säule AHV/IV/EO – Beiträge Unselbstständigerwerbende Beitragspflicht: ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres AHV 8.40% 8.40% IV 1.40% 1.40% EO 0.50% 0.50% Total vom AHV-Bruttolohn (ohne Familienzulagen) je die Hälfte der Prämien zulasten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer 10.30% 10.30% Arbeitnehmerbeiträge 6.25% 6.25% Solidaritätsbeitrag ab CHF 126 000 – max. CHF 315 […]
Bei der Auszahlung wird Ihr Vorsorgekapital zu einem reduzierten Satz, getrennt vom übrigen Einkommen, versteuert. Wir berechnen Ihnen gerne wie hoch Ihre Steuern bei einem Bezug ausfallen würden. Achtung: Beachten Sie, dass Sie vor dem Bezug in den letzten drei Jahren keinen Einkauf in die Säule 2 getätigt haben.
Frühestens fünf Jahre vor der Pensionierung Aufnahme der selbständigen Tätigkeit (Achtung: Bezug innerhalb von einem Jahr nach Aufnahme) Bezug für Wohneigentum (Achtung: nur selbstgenutztes Wohneigentum) Definitives Verlassen der Schweiz Einkauf in eine Pensionskasse Bezug einer ganzen IV-Rente im Todesfall an die Begünstigten
Familien intern möglich? Uebernahme durch leitende Angestellte möglich? Uebernahme durch Verkauf an Dritten Liquidation der Unternehmung = Finanzielle / steuerliche Konsequenzen der verschiedenen Varianten abklären
langfristige Existenzfähigkeit der eigenen Unternehmung Stärken- / Schwächenanalyse der Unternehmung Markt- und Konkurrenzanalyse Klare Definition der Aufgaben / Kompetenzen (Nachfolger / Uebergeber) Zeitplan der Uebergabe der Führungsverantwortung an den Nachfolger Abbau der nichtbetriebsnotwendigen Vermögensgegenstände
– Jede Ausgangslage einer Unternehmung ist anders = Individuelle Lösungen sind gefragt / Keine Patentrezepte – Es gibt nicht nur Sachprobleme zu lösen = hinter allem steht auch der Mensch
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