Kassenbuchführung

Wie ist ein Kassenbuch zu führen? Braucht es ein Kassenbuch? Was passiert, wenn das Kassenbuch den Ansprüchen der Steuerbehörde nicht genügt?

Ein Kassenbuch ist gemäss Bundesgericht bei einem bargeldintensiven Geschäft detailliert und chronologisch zu führen. Es wird verlangt, dass jederzeit ein Kassensaldo gezogen werden kann und dieser mit dem effektiven Kassenbestand täglich abgestimmt ist.

Muss die Kasse von Hand geführt werden? Die Steuerbehörde verlangt, dass die Aufzeichnungen lückenlos und wahrheitsgetreu sind. Es dürfen keine Zahlen später eingefügt werden können. Ein Exceltabelle genügt diesen Ansprüchen eigentlich nicht, da jederzeit Zeilen eingefügt werden können. In der heutigen Zeit ist es aber nicht mehr sachgerecht alle Unterlagen von Hand zu schreiben. Es empfiehlt sich aber, die Kasse mit den Kassenstreifen täglich abzustimmen. Bei Fehltippen wäre es sicher sinnvoll auf dem jeweiligen Kassenstreifen diesen sofort zu vermerken, damit es später auch noch nachvollziehbar ist. Im weiteren ist es ebenfalls sinnvoll die Kassenüberträge auf die Bank zeitnah zu machen. So haben Sie ein weiteres Indiz für die Richtigkeit der Kasse.

Was passiert, wenn die Kasse nicht stimmt oder sogar Negativsaldi ausgewiesen werden? Die Steuerbehörde kann die gesamte Buchhaltung aberkennen und eine Aufrechnung nach Ermessen vornehmen. Dazu nimmt sie als Anhaltspunkt die Bruttogewinnmarge und vergleicht sie mit dem Branchenschnitt. Liegen Sie deutlich darunter wird die Steuerbehörde entsprechend aufrechnen.

Was sind die häufigsten Mängel bei der Kassenbuchführung?
– Negativsaldi in der Kasse
– Keine tägliche Saldierung der Kasse möglich
– unerklärbar hohe Kassensaldi

Wir werden Ihnen in den Vorlagen ein Formular zur Verfügung stellen, mit dem Sie die Kasse täglich kontrollieren können.

 

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