Wie wird die MWST korrekt abgerechnet, wenn wir eine Bäckerei mit Tea-Room führen?
Grundsatz:
Einnahmen aus dem Verkauf von Nahrungsmitteln unterstehen normalerweise einem MWST-Satz von 2,5%. Einnahmen aus dem Tea-Room unterstehen einem MWST-Satz von 7.7 %.
Dabei ist es egal, ob der Kunde diese Nahrungsmittel an der Verkaufstheke selbst entgegennimmt oder sich diese vom Servicepersonal bringen lässt. Stellen Sie sicher, dass der Umsatz immer getrennt ermittelt werden kann und in der Buchhaltung entsprechend verbucht wird.
Was für Möglichkeiten habe ich, um den Umsatz getrennt zu ermitteln?
– getrennte Kasse für Tea-Room und Bäckerei (also zwei Kassen)
– Registrierkasse mit verschiedenen Sparten (Bäckerei / Tea-Room)
– Abgabe eines Coupons bei der Bestellung des Kunden an der Verkaufstheke (Verrechnung mit restl. Tea-Room Konsumentation)
Bei der Registrierkasse mit verschiedenen Sparten muss der Coupon an den Kunden folgende Bedingungen erfüllen:
– Ausweis der einzelnen Produkte bzw. Produktgruppen (z.B. Getränke / Mineralwasser / Cola)
– Ausweis der einzelnen MWST-Sätze (7.7 % oder 2.5 %)
Für Tea-Room Besitzer, welche weniger als 20 Steh- bzw. Sitzplätze und weder eine entsprechende Registrierkasse bzw keine zweite Kasse haben, gibt es auch noch eine Pauschalregelung. Dabei wird der Umsatz wiefolgt ermittelt: CHF 60 pro Tag (Betriebstage, in welcher der Betrieb offen war) und pro Sitzplatz. Also bei 2 Sitzplätzen und 20 offenen Tagen = Umsatz: CHF 2’400 im Monat. CHF 7’200 pro Quartal.
Sollte diese Pauschalregelung angewendet werden, muss sie mind. 1 Jahr eingehalten werden.
Achtung: Ob sich eine Pauschalregelung wirklich lohnt, muss im Einzelfall abgeklärt werden, da die Pauschale doch eher zu hoch ist. Im obigen Beispiel müssen Sie ja mind. 2’400 CHF im Monat mit den beiden Plätzen erwirtschaften. Da lohnt sich auf die Jahre eher eine Investition in eine gute Ladenkasse.
Ob Ihre Rechnung wohl stimmt? 2x60x20x3 = 7200.- – die 2400 wären wohl pro Monat…
Ja Sie haben absolut Recht. Es könnte natürlich sein, dass in drei Monaten nur 20 Arbeitstage wären.
Dies ist aber eher unwahrscheinlich als Beispiel.
Ich werde den Text des Beitrages mit pro Monat ändern, dann bleibt die Berechnung bestehen.
Besten Dank für Ihren Hinweis.
Treuhand Germann
Sabine Germann