Ja. Folgende Bedingungen müssen kumulativ erfüllt sein: der Lohn stammt von einem Nebenerwerb der Lohn aus dem Nebenerwerb übersteigt im Jahr CHF 2’300.—nicht Als Nebenerwerb gilt eine Lohnzahlung nur, wenn parallel dazu im In- und Ausland ein Haupterwerb besteht.
Täglicher Archiv: AHV
Alle Mitarbeiter ab dem 18. Altersjahr.
Nein. Diese sind vom AHV-pflichtigen Bruttolohn abzuziehen und müssen demzufolge nicht bei der AHV-Lohnbescheinigung angegeben werden.
1. Säule AHV/IV/EO – Beitragsfreie Einkommen Geringfügiger Nebenerwerb (AHV ist abzurechnen, wenn es der Arbeitnehmer verlangt. Gilt nicht für Hausangestellte.) bis jährlich CHF 2 300
1. Säule AHV/IV/EO – Beiträge Selbstständigerwerbende 2012 2013 Maximalsatz 9.70% 9.70% Maximalsatz gilt ab einem Einkommen von – pro Jahr CHF 55 700 CHF 56 200 Unterer Grenzbetrag – pro Jahr CHF 9 300 CHF 9 400 Für Einkommen zwischen CHF 56 200 und CHF 9 400 kommt die sinkende Beitragsskala zur Anwendung. Nichterwerbstätige + […]
bis31.12.2012 ab01.01.2013 1. Säule AHV/IV/EO – Beiträge Unselbstständigerwerbende Beitragspflicht: ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres AHV 8.40% 8.40% IV 1.40% 1.40% EO 0.50% 0.50% Total vom AHV-Bruttolohn (ohne Familienzulagen) je die Hälfte der Prämien zulasten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer 10.30% 10.30% Arbeitnehmerbeiträge 6.25% 6.25% Solidaritätsbeitrag ab CHF 126 000 – max. CHF 315 […]