Der Schweiz. Bäckerverband hat sich mit den Sozialpartnern über einen neuen GAV für Bäcker/Konditoren geeinigt. Dieser tritt per 1.1.2015 in Kraft. Hier finden Sie den neuen GAV:
– GAV Bäcker/Konditoren/Confiseuren
Dieser Gesamtarbeitsvertrag ist rechtsverbindlich für alle Mitglieder des Schweiz. Bäckerverbandes. Es sind aber Bestrebungen im Gange den GAV als Allgemeingültig erklären zu lassen. Wird dies angenommen gilt der GAV für das alle Bäckereien / Konditoreien und Confiseure der Schweiz.
Wir werden Sie auf dieser Homepage darüber informieren, wen der GAV Bäcker / Konditor / Confiseur als Allgemeingültig erklärt wird.